Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: Entwurf — noch nicht rechtlich freigegeben.

Noch zu ergänzen

Dieses AGB-Gerüst enthält die branchenüblichen Regelungspunkte einer Personalüberlassungs-/Eventagentur. Inhalte, Fristen und Prozentsätze sind Platzhalter und müssen von eurem Rechtsberater festgelegt und geprüft werden — insbesondere Storno, Haftung und Überlassungsrecht.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der UNIKAT Personal & Service GmbH (im Folgenden „UNIKAT") und ihren Auftraggebern über die Bereitstellung von Promotion-, Event-, Service- und Modelpersonal. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von UNIKAT sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch UNIKAT zustande.

3. Leistungsumfang

UNIKAT wählt das Personal aus, briefet es auf den jeweiligen Einsatz, stellt eine Ansprechperson und übernimmt die arbeitsrechtliche An- und Abmeldung sowie die Versicherung. Der Auftraggeber stellt die für das Briefing erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Sätze. Mehrstunden werden nach dem im Angebot ausgewiesenen Mehrstundensatz verrechnet. [Zahlungsziel zu ergänzen]

5. Stornobedingungen

Noch zu ergänzen

Stornostaffel festlegen — z. B. bis X Tage vor Einsatz kostenfrei, danach gestaffelt Y % / Z %.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt am Einsatzort die notwendigen Rahmenbedingungen sicher (Zugang, Einweisung vor Ort, Pausenmöglichkeit, Arbeitssicherheit) und beachtet die geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorschriften.

7. Ausfall und Nachbesetzung

Fällt eine eingeteilte Person aus, sorgt UNIKAT für gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.

8. Haftung

Noch zu ergänzen

Haftungsumfang und -grenzen (leichte/grobe Fahrlässigkeit, Haftungshöchstbetrag, Versicherungsdeckung) rechtlich festlegen.

9. Bild- und Nutzungsrechte

Bei Model- und Shootingeinsätzen sind Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzungsrechte vorab im Angebot festzuhalten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

10. Abwerbeverbot

Noch zu ergänzen

Falls gewünscht: Regelung zur direkten Anstellung von durch UNIKAT vermitteltem Personal (Vermittlungshonorar / Sperrfrist).

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist [zu ergänzen — üblicherweise das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.